Die Bundesregierung hat Mitte 2026 das nationale Durchführungsgesetz zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die in der Europäischen Union bereits geltende KI-Verordnung in deutsches Recht zu überführen und die zuständigen Behörden für Aufsicht, Marktüberwachung und Innovationsförderung festzulegen. Dabei verfolgt die Bundesregierung nach eigenen Angaben einen innovationsfreundlichen und bürokratiearmen Ansatz.
Kern der deutschen Umsetzung ist die Benennung der zuständigen Behörden. Eine zentrale Rolle soll dabei die Bundesnetzagentur übernehmen. Sie soll als Koordinierungsstelle fungieren und die einheitliche Anwendung der KI-Regeln in Deutschland unterstützen. Zusätzlich sind weitere Fachbehörden sowie die Länder in die Aufsicht eingebunden.
Hintergrund: Was regelt der EU AI Act?
Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende Regulierung für Künstliche Intelligenz. Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko eines KI-Systems für Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte, desto strenger sind die gesetzlichen Anforderungen. Die Verordnung trat bereits am 1. August 2024 in Kraft, die meisten Regelungen gelten jedoch ab dem 2. August 2026.
Die KI-Systeme werden in verschiedene Risikoklassen eingeteilt:
- Unannehmbares Risiko (verbotene Anwendungen)
- Hohes Risiko (strenge Anforderungen)
- Begrenztes Risiko (Transparenzpflichten)
- Minimales Risiko (weitgehend frei nutzbar)
Verboten sind beispielsweise bestimmte Formen von Social Scoring, manipulative KI-Systeme oder einige Formen biometrischer Echtzeitüberwachung.
Ziele der Bundesregierung
Mit der Umsetzung des AI Act verfolgt die Bundesregierung mehrere Ziele:
- Schutz von Grundrechten und Verbrauchern
- Förderung vertrauenswürdiger KI-Systeme
- Rechtssicherheit für Unternehmen
- Unterstützung von Innovation und Forschung
- Einheitliche Anwendung der europäischen Vorgaben in Deutschland
Zudem sollen sogenannte KI-Reallabore Unternehmen die Möglichkeit geben, neue Anwendungen unter regulatorischer Begleitung zu testen.
Die Bedenken des Bitkom-Verbandes
Der Digitalverband Bitkom begrüßt grundsätzlich die Umsetzung des AI Act und die Schaffung klarer Zuständigkeiten in Deutschland. Gleichzeitig äußert der Verband mehrere kritische Punkte.
1. Gefahr zusätzlicher Bürokratie
Bitkom warnt davor, dass Unternehmen neben den bereits umfangreichen europäischen Vorgaben nicht zusätzlich durch nationale Sonderregelungen belastet werden dürfen. Ziel müsse eine möglichst schlanke Umsetzung sein, damit deutsche Unternehmen gegenüber internationalen Wettbewerbern nicht benachteiligt werden.
2. Fehlende Rechtsklarheit
Viele Unternehmen sehen weiterhin Unsicherheiten bei der praktischen Anwendung der Verordnung. Insbesondere bei der Einstufung von KI-Systemen, den Dokumentationspflichten und den Transparenzanforderungen bestehe noch Klärungsbedarf. Bitkom fordert daher praxisnahe Leitlinien und eine schnelle Veröffentlichung von Auslegungshilfen.
3. Wettbewerbsfähigkeit Europas
Der Verband weist darauf hin, dass Europa zwar weltweit zu den Vorreitern bei der Regulierung von KI gehört, gleichzeitig aber im internationalen Wettbewerb mit den USA und China steht. Eine übermäßige Regulierung könnte Innovationen bremsen und Investitionen in KI-Projekte erschweren. Daher müsse die Balance zwischen Sicherheit und Innovationsfreiheit gewahrt bleiben.
4. Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen
Besonders kleine und mittlere Unternehmen verfügen oft nicht über eigene Rechts- und Compliance-Abteilungen. Bitkom fordert deshalb Beratungsangebote, Schulungen und praxisnahe Hilfestellungen, damit auch mittelständische Unternehmen die Anforderungen des AI Act wirtschaftlich umsetzen können. Eine Wettbewerbsfähigkeit im Internationalen Business ist so nicht gegeben.
5. Fachkräftemangel und Qualifizierung
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte. Die Einhaltung der neuen Vorschriften setzt Fachwissen über KI-Technologien, Datenschutz, Risikobewertungen und Compliance voraus. Bitkom sieht hier erheblichen Schulungsbedarf in Wirtschaft und Verwaltung.
Kritische Einordnung
Die Bundesregierung verfolgt mit der nationalen Umsetzung des AI Act das Ziel, einen Ausgleich zwischen Innovationsförderung und Risikobegrenzung zu schaffen. Gleichzeitig wird deutlich, dass sich Deutschland und die Europäische Union in einem Spannungsfeld befinden: Einerseits sollen Bürgerrechte, Datenschutz und Transparenz gestärkt werden, andererseits darf die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA und China nicht geschwächt werden, was aber tatsächlich passiert..
Die vom Bitkom vorgebrachten Bedenken richten sich daher nicht gegen die Existenz einer Regulierung, sondern gegen mögliche Fehlentwicklungen bei deren praktischer Umsetzung. Insbesondere die Gefahr zusätzlicher Bürokratie, unklarer Auslegungsvorschriften und steigender Kosten für Unternehmen wird von vielen Marktteilnehmern als Hemmnis betrachtet.
Entscheidend wird sein, ob die angekündigten KI-Reallabore, Beratungsangebote und Leitlinien tatsächlich zu einer praxisnahen Umsetzung führen. Nur dann kann verhindert werden, dass regulatorische Anforderungen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig belasten.
Fazit
Mit dem Beschluss des Durchführungsgesetzes hat Deutschland einen Schritt zur nationalen Umsetzung des EU AI Act vollzogen. Die Bundesregierung setzt dabei auf eine zentrale Koordination, sowie Kontrolle, nicht wirklich klare Zuständigkeiten und die scheinbare Förderung von Innovationen.
Der Bitkom-Verband unterstützt grundsätzlich diese Ziele, sieht jedoch Risiken durch zusätzliche Bürokratie, höhere Kosten, Rechtsunsicherheit und umfangreiche Wettbewerbsnachteile gegenüber internationalen Technologiestandorten. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob es gelingt, den AI Act so umzusetzen, dass sowohl die Sicherheit der Bürger als auch die Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gestärkt werden.
Quellen
Offizielle Quellen
- Bundesregierung: Umsetzung der KI-Verordnung (AI Act) in Deutschland
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/umsetzung-ki-verordnung-2406638 - Deutscher Bundestag: KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-ki-1183820 - Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: Kabinett beschließt schlanke KI-Aufsicht in Deutschland
https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/kabinett-beschliesst-schlanke-ki-aufsicht-in-deutschland - Europäische Kommission: KI-Gesetz tritt in Kraft
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/ki-gesetz-tritt-kraft-2024-08-01_de - Bundesnetzagentur: Ziele und Umsetzung der KI-Verordnung
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/1_Ziel/artikel_ziel.html
Stellungnahmen aus der Wirtschaft
- Bitkom – AI Act kommt nach Deutschland
- Bitkom – AI Act und Auswirkungen auf Unternehmen und Innovation
- Bitkom Akademie – Artikel 4 AI Act und Kompetenzanforderungen
Fachpresse
- Materialfluss: Bitkom kritisiert fehlende Klarheit für Unternehmen beim AI Act
https://www.materialfluss.de/meinung/bitkom-zum-ai-act–kritik-an-fehlender-klarheit-fuer-unternehmen-625479.htm
